Eine psychotherapeutische Behandlung (in diesem Fall eine Verhaltenstherapie als anerkanntes Richtlinienverfahren) gehört zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Da ich eine kassenärztliche Zulassung habe, werden die Kosten nach der Antragstellung und der Genehmigung von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die probatorischen Sitzungen werden ohne Antrag direkt über die Chipkarte des Kindes /Jugendlichen abgerechnet (auch wenn anschließend keine Therapie erfolgt).
Die Privaten Krankenversicherungen und / oder Beihilfen erstatten i.d.R. die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Jedoch kann sich der prozentuale Anteil der erstatteten Kosten je nach Tarif unterscheiden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung über die genauen Bedingungen für die Aufnahme einer Psychotherapie, um Schwierigkeiten bei der Erstattung Ihrer Kosten zu vermeiden. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie ebenfalls direkt bei Ihrer Kasse. Da der Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und uns und nicht mit der privaten Krankenversicherung geschlossen wird, empfiehlt es sich, vor Aufnahme der Therapie die Rahmenbedingungen zu klären.
Beihilfeberechtigte erhalten in der Regel eine anteilige Erstattung der Beihilfestelle. Bitte fordern Sie dort die entsprechenden Antragsformulare vor Therapiebeginn an.
Sowohl bei Privatversicherten als auch bei Beihilfeberechtigten erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bei mir in der Praxis ist es auch möglich, als Patient für seine Therapiekosten selbst aufzukommen, was im Falle einer bevorstehenden Verbeamtung und einem Wechsel in eine private Krankenversicherung durchaus sinnvoll sein kann. Die Kosten der Behandlung richten sich, wie bei den anderen Kostenverfahren, auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).